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아청법 제2조 제5항에서 아동·청소년의 의미

Der Begriff der Kinder-Jugend im Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes über Schutz von der Kinder-Jugendsexualität

발행
2013 등록이 논문은 발행 시점을 확인하지 못해 원문 등록일을 적었습니다. KCI가 2005~2008년에 옛 논문을 몰아서 올린 탓에, 그 시기 등록분은 발행보다 평균 3~5년 늦습니다. 실제 발행연도는 더 이를 수 있습니다.
출처
국내 KCI
DOI
10.21795/kcla.2013.25.3.225
원문
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개념
키워드

아동·청소년음란물, 아동․청소년, 포르노, 성범죄., Kinder-Jugendpornographie, Kinder․Jugend, Pornographie, Sexualdelikte.

초록

Das Gesetz über Schutz von der Kinder-Jugendsexualität sieht vor, jugendpornographische Schriften den kinderpornographischen gleichzustellen. In der Tat wurden Bedenken aufgetaucht, weil dies den erheblichen Unrechtsunterschied verzeichnen würde. Sexualhandlungen mit Kindern stehen unter einem absoluten Verbot, denn es geht dem Gesetzgeber um die ungestörte sexuelle Entwicklung des Kindes.
 Hinter den weitreichenden absoluten Verboten gegen Kinderpornographie steht die Abscheulichkeit vieler Missbrauchsfälle. Dies lässt sich aber nicht auf Sachverhalte übertragen, in denen die Darsteller Sechzehn- oder Siebzehnjährige sind. Insoweit geht es typischerweise nicht um Aufnahmen, die gegen den Willen der Betroffenen hergestellt werden und ihnen schwere körperliche oder seelische Verletzungen zufügen.
 Die Variante (Scheinjugendliche) liegt vor, wenn beim Betrachter der Eindruck entsteht, es mit Jugendlichen zu tun zu haben, die Darsteller tatsächlich aber alle volljährig waren. Die jedoch für einen objektiven Betrachter minderjährig erscheinen, fällt uner die Strafvorschrift Art. 2 Abs. 5. Hierbei genügt es allerdings nicht, dass die Volljährigkeit der betreffenden Person für

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